Wenn einer von uns stirbt, geh´ich nach Paris

„Wenn einer von uns stirbt, geh’ ich nach Paris“ erzählt einen authentischen Fall. Am Anfang steht ein Selbstmord. Eine tote Mutter, aufgebahrt im weißen Kleid, Tabletten, Tagebücher.

Erst Jahre später beginnt ihr Sohn Fragen zu stellen. Akten aus einem Kinderheim tauchen auf,
Vertuschungen, ein verzweifelter Mordversuch. Der Sohn rekonstruiert das Leben seiner Mutter. Eine unglaubliche Geschichte kommt ans Licht.

Ab 19. November 2009 ist der Film in den Kinos zu sehen. Bundesweit.

„Jede Familie hat ein Geheimnis, in meiner ist es der rätselhafte Tod unserer Mutter“, erzählt der Filmemacher. Ihr Freitod hat die Familie bis heute im Griff, auch elf Jahre danach. Es wird Zeit aufzuräumen. „Die Vergangenheit ist nicht vergangen solange wir schweigen.“

„Wenn einer von uns stirbt, geh’ ich nach Paris“ Der Filmtitel ist poetisch, ironisch und gleichzeitig irritierend. „Wenn einer von uns stirbt, geh’ ich nach Paris“ erzählt der Regisseur, habe seine Mutter im Scherz immer zu ihrem zweiten Ehemann gesagt, der erwiderte: „Aber dann mach’ es auch, geh’ nach Paris, du kannst es.“ Als er stirbt, lebt sie weiter. Nur nicht in Paris. Immer wieder wird die Mutter des Regisseurs von schrecklichen Kindheitserinnerungen eingeholt, sie fühlt sich schutzlos, hält es nicht aus und nimmt sich das Leben. Aber nicht ohne Hinweise zu hinterlassen. Ihr jüngster Sohn nimmt dieses schwere Erbe an. Es hat mehr mit ihm und der Familie zu tun als ihm lieb ist.

Gesellschaftspolitische Dimension:
Der Film zeigt auf exemplarische Weise, wie schwierig es für ein Opfer sexueller Gewalt ist, die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Es dauert jahrelang, bis überhaupt darüber gesprochen werden kann. Die Erinnerungen sind schmerzhaft, sie führen zu Alpträumen. Die Opfer schämen sich, fühlen sich wertlos, innerlich tot, haben das Gefühl, selbst Schuld zu sein, werden krank. Jahrzehntelange therapeutische Hilfe ist notwendig, bis ans Licht kommt, was ihnen angetan wurde. Und der deutsche Gesetzgeber schützt die Täter und nicht die Opfer, denn sexueller Missbrauch verjährt nach zehn Jahren. Das ist beschämend, meint der Filmemacher. Deshalb unterstützt Jan Schmitt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, damit die Verjährungsfrist in Deutschland endlich aufgehoben wird. Die Beschwerde hat Norbert Denef initiiert, zuvor hatte der Bundestag eine entsprechende Petition abgelehnt. Der erneute politische Vorstoß wird von der Deutschen Kinderhilfe e.V.  unterstützt.